Arbeiten im Onlinemarketing

Teilzeit im Onlinemarketing: Rechtliche Grundlagen, Entwicklungen und Prognose

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der in Teilzeit beschäftigten Personen kontinuierlich angestiegen – allerdings ist Teilzeitarbeit bis heute eine überwiegend weiblich besetzte Domäne. Das Onlinemarketing ist von diesem Trend nicht ausgenommen. Wir erklären, welche Faktoren für Teilzeitarbeit generell und in der Branche aktuell und in Zukunft von Bedeutung ist.

Was ist Teilzeit?

Der Begriff der Vollzeitbeschäftigung bezieht sich auf das sogenannte Normalarbeitsverhältnis. In Deutschland handelt es sich dabei häufig um eine 40-Stunden-Woche. 48,1 Prozent der Männer, aber nur 25,2 Prozent der Frauen sind auf solchen Stellen tätig. Wann es sich bei einer Position um eine Teilzeitstelle handelt, ist dagegen nicht eindeutig geregelt. Das Statistische Bundesamt orientiert sich bei seinen Erhebungen an der Selbsteinschätzung der Befragten. Deshalb ist es ratsam, über die Vorgaben der Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber informiert zu sein. Ein allgemeines Merkmal von Teilzeitarbeit besteht darin, dass die Wochenarbeitszeit dieser Mitarbeiter im Vergleich zu Vollzeitkräften im gleichen Unternehmen regelmäßig geringer ist.  In der Praxis kann Teilzeitarbeit aber sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Klassische "Halbtagsstellen" fallen genauso darunter wie eine Vier-Tage-Woche oder flexibel einteilbare Arbeitszeiten. Ebenso kann die Zahl der Wochenstunden im Einzelnen sehr unterschiedlich sein.

Rechtliche Grundlagen für Teilzeitarbeit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit gibt § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vor. Seit 2001 haben Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, sofern sie mindestens sechs Monate für ihren Arbeitgeber tätig sind und der Reduktion der Arbeitszeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Zahl und die Verteilung der Arbeitsstunden werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern individuell vereinbart. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht auch während der Elternzeit, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Antrag auf Teilzeitarbeit ist mindestens drei Monate vor dem gewünschten Starttermin schriftlich einzureichen – wenn der Arbeitgeber ihn nicht spätestens einen Monat vorher ablehnt, gilt er als genehmigt. Ob eine Ablehnung durch den Arbeitgeber möglich ist, muss im Einzelfall oder auf der Grundlage tarifvertraglicher Regelungen entschieden werden.

 

Allerdings haben Teilzeitbeschäftigte keinen Anspruch darauf, zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Eine Ausnahme bildet seit 2019 die sogenannte Brückenteilzeit nach § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, die in der Praxis jedoch bisher nur eine geringe Rolle spielt. In Unternehmen mit über 45 Mitarbeitern kann sie für Zeiträume von mindestens einem und höchstens fünf Jahren vereinbart werden. Anschließend kehren diese Mitarbeiter zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück.

 

Teilzeitmitarbeiter unterliegen ebenso wie alle anderen Angestellten der Sozialversicherungspflicht. Wenn sie ihre Arbeitszeit auf mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle reduzieren, können sie sich von der Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen – sinnvoll kann das sein, wenn eine bestehende private Krankenversicherung erhalten bleiben soll. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl ihrer Arbeitsstunden, die auf Wochenarbeitstage umgerechnet wird. Bei einer Vier-Tage-Woche beläuft er sich beispielsweise auf 20 Tage.

Wer arbeitet Teilzeit?

Im Jahr 2019 arbeiteten insgesamt 30 Prozent aller angestellt Beschäftigten in Deutschland Teilzeit – gegenüber 14 Prozent im Jahr 1991. Bei den Frauen lag die Teilzeitquote bei 49,6 Prozent (1991: 30,2 Prozent), bei den Männern bei 11,9 Prozent (1991: 2,1 Prozent). Die Teilzeitquote von Frauen ist in praktisch allen Branchen und Berufen im Vergleich zu Männern deutlich höher.

 

Mitarbeiter, die sich für eine Teilzeitstelle entscheiden, haben dafür zahlreiche unterschiedliche Motive. Bei Frauen stehen dabei allerdings die Betreuung von Kindern oder sonstige familiäre Verpflichtungen wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen an erster Stelle. Männer reduzieren ihre Arbeitszeit dagegen häufig, um eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Bei Führungskräften sind Teilzeitbeschäftigungen bisher eher selten anzutreffen. Nur zwölf Prozent von ihnen waren 2019 auf solchen Positionen tätig – auch hier lag der Fokus stark auf Frauen in Führungspositionen.

Teilzeit im Onlinemarketing

Belastbare statistische Daten für die Teilzeitquote im Onlinemarketing gibt es bisher nicht. Landläufig gelten Marketing- und Kommunikations-Manager, SEO- und SEA-Experten, Content- oder Social-Media-Manager als Workaholics, die den größten Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz verbringen und das in der Regel auch so wollen.

 

Eine Gender-Studie aus dem Jahr 2020 mit Daten aus 125 Onlinemarketing-Agenturen lässt auf den ersten Blick vermuten, dass ein möglicher Trend zu Teilzeitarbeit auch in dieser Branche vor allem durch die Mitarbeiterinnen vorangetrieben wird. Insgesamt waren 45 Prozent der Beschäftigten in den untersuchten Agenturen weiblich. Als Inhaberin oder Geschäftsführerin waren sie allerdings nur in acht Prozent der Unternehmen tätig. Der Frauenanteil auf mittleren und höheren Managementpositionen lag bei 30 bzw. knapp 40 Prozent. Auf mittleren Positionen und Juniorstellen waren Frauen dagegen gegenüber Männern deutlich überrepräsentiert, was implizit auch auf eine hohe weibliche Teilzeitquote schließen lässt.

 

Die Stellenanzeigen der Unternehmen sprechen allerdings eine andere Sprache. Viele Firmen, die Mitarbeiter im Onlinemarketing suchen, schreiben diese Positionen unabhängig vom jeweiligen Berufsbild und von der hierarchischen Position sowohl als Vollzeit- als auch als Teilzeitstellen aus. Formal verpflichtet sind Arbeitgeber hierzu nicht – sie entscheiden, welche Arbeitszeit sie für eine bestimmte Stelle für geeignet halten. Bewerber können somit wählen, welches Arbeitszeitmodell für sie interessant ist. Ganz offensichtlich stehen Arbeitgeber Teilzeit im Onlinemarketing inzwischen ausgesprochen offen gegenüber.

Online-Marketeers - Workaholics oder doch Work-Life-Balance?

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bisher der Hauptgrund für Teilzeitarbeit. Hierzu tragen tradierte Rollenbilder ebenso wie steuerliche Subventionen durch das Ehegattensplitting bei. Bei jüngeren Arbeitnehmern zeigt sich allerdings inzwischen auch ein anderer Trend: Viele Vertreter der Generationen Y und Z wünschen sich nicht nur aus familiären Gründen eine ausgewogene Work-Life-Balance – durch zeitliche und räumliche Flexibilität und gegebenenfalls auch durch eine Teilzeitstelle. Im Onlinemarketing spielt dieser Aspekt eine besonders große Rolle – die weitaus meisten Mitarbeiter gehören den jüngeren Generationen an. In der Branche ist daher in Zukunft auch ein verstärkter Trend zu Teilzeitarbeit zu erwarten, der wiederum in enger Verbindung zum Wunsch nach selbstbestimmter Arbeit und flexiblen Arbeitsformen steht. Viele Unternehmen haben das bereits erkannt und bieten ihren Online-Marketeers entsprechende Optionen inklusive individueller Teilzeitlösungen an. In ihrem Recruiting können sie im "Kampf um die Talente" damit gegenüber konventioneller eingestellten Arbeitgebern punkten.

Teilzeit im Onlinemarketing: Rechtliche Grundlagen, Entwicklungen und Prognose
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