Für Selbständige, Einzelunternehmer und im Nebenberuf

Steuern für Marketingberater: Die wichtigsten Tipps

Steuern für Marketingberater

Steuern für Marketingberater

Manchmal ist der Übergang vom Angestelltenverhältnis zur Selbständigkeit fließend. Es gibt viele Berater, die nebenberuflich tätig sind. Und es gibt auch viele Berater, die sich als Einzelperson selbständig machen. Keywords, Analysen und CPC-Werte sind für uns Marketing-Profis kein Problem. Aber welche Steuern müssen Sie in der Nebenberuflichkeit oder als selbständiger Berater berücksichtigen? Was für Marketer steuerlich wichtig ist, verrät dieser Artikel.

 

Ein Fachartikel von Markus Mattscheck

Womit geht es los?

Ehe Sie überhaupt damit beginnen können, Steuern zu zahlen, müssen zwei Schritte erfolgen:

  1. Melden Sie Ihr Gewerbe an bzw. Ihre Selbstständigkeit.
  2. Füllen Sie den Fragebogen für die steuerliche Erfassung aus.

Welche Steuern müssen Marketer zahlen?

Für Selbstständige im Allgemeinen ergeben sich drei verschiedene Arten von Steuern.

1. Umsatzsteuer

Diese Steuer ist für Sie am „angenehmsten“, denn es handelt sich im Grunde genommen um einen durchlaufenden Posten. In Deutschland beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent (wobei es einige Ausnahmen gibt, bei denen die Steuer nur 7 Prozent beträgt). Auf den vereinbarten Preis zwischen zwei Unternehmern kommt die Umsatzsteuer einfach obendrauf und wird dann entsprechend von Ihrem Kunden bezahlt und weiter an das Finanzamt abgegeben.

 

Beispiel: 100 Euro netto sind vereinbart plus 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt einen Bruttopreis von 119 Euro, der auf der Rechnung steht.

 

Wer beispielsweise eine oder mehrere Nischenseiten betreibt, erhält oft Einnahmen von Google oder von Amazon. Der Sitz der Firmen ist zumeist nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in Luxemburg oder Irland. Hier wird keine Umsatzsteuer fällig, sodass auch keine 19 Prozent auf der Rechnung ausgewiesen werden (aber eben auch nicht vom Finanzamt gefordert werden).

 

Wenn Sie noch einen geringen Jahresumsatz aufweisen, lässt sich die Steuer durch die Kleinunternehmerregelung vereinfachen. Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigen, im zweiten Geschäftsjahr liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Falls das bei Ihnen der Fall ist, sind Sie Kleinunternehmer und müssen (sofern der passende Zusatz in der Rechnung auftaucht, Stichwort gemäß § 19 UStG) keine Umsatzsteuer zahlen.

Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) als Selbstständiger zurückerhalten

Wenn Sie selbst auf Shopping-Tour gehen, dann ist die Umsatzsteuer ebenfalls noch einmal wichtig für Sie. Die Umsatzsteuer, die für Ausgaben bereits gezahlt wurde, erhalten Sie vom Finanzamt zurück.

 

Beispiel: Für Ihr Unternehmen kaufen Sie einen Gegenstand im Wert von 500 Euro brutto im Handel. Hier sind bereits 19 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Im Folgemonat werden Ihnen diese 19 Prozent (95 Euro) vom Finanzamt erstattet. Ein Unternehmer zahlt also faktisch gesehen nur den Nettopreis (in dem Fall 405 Euro). Der Betrag, den Sie vom Finanzamt zurückbekommen, nennt sich Vorsteuer.

2. Gewerbesteuer

Selbstständige und Unternehmer müssen Gewerbesteuer zahlen, Freiberufler nicht. Als Einzelunternehmer fällt die Gewerbesteuer für Sie auch nur dann an, wenn Sie pro Jahr nicht über 24.500 Euro Umsatz erwirtschaftet haben.

 

Beispiel: Sie haben in einem Jahr 50.000 Euro Umsatz gemacht. Hiervon wird der Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abgezogen, sodass 25.500 Euro übrig bleiben. Von diesem Restbetrag wird ein bestimmter Prozentsatz abgeführt. Dieser Wert ist staatlich festgelegt und liegt derzeit bei 3,5 Prozent (das wären dann 892,50 Euro Steuermessbetrag).

 

Es wird allerdings noch etwas komplizierter. Gemeinden können individuell festlegen, mit welchem Wert dieser Steuermessbetrag nun multipliziert wird, um die gesamte Grundsteuer zu errechnen.

 

Beispiel: Liegt der Hebesatz beispielsweise bei 400 Prozent, müsste der errechnete Steuermessbetrag nun x 4 gerechnet werden. Bei 892,50 Euro wären das in Summe 3.570 Euro.

 

Nun folgt die Abrechnung – auch hier gibt es zahlreiche Sonderregeln, die im Bestfall mit einem Steuerberater durchgesprochen werden sollten. Einzelunternehmer sind aber generell ein wenig im Vorteil. Generell kann das gesamte Thema rund um Steuern sehr kompliziert ausfallen. Damit beim Abführen der Steuern (oder auch schon beim Einreichen der Erklärungen) keine Fehler passieren, sollten sich Unternehmer Unterstützung holen. In jeder größeren Stadt gibt es professionelle Steuerberater, die mit viel Erfahrung und Know-how helfen können. Das gilt nicht nur für kleine, mittelständische und große Firmen, sondern vor allem auch für Start-ups sowie Einzelunternehmer. Bei einem Jahresumsatz von beispielsweise 50.000 Euro können 2 gesparte Prozent durch einen Steuerberater bereits 1.000 Euro ausmachen. Haben oder nicht haben?

3. Einkommenssteuer

Kommen wir zur bekanntesten Steuer. Ganz grob gesagt werden bei der Einkommenssteuer zwei Werte verrechnet. Ihre Einnahmen minus Ausgaben.

 

Beispiel: Mit Ihrem Blog nehmen Sie pro Jahr beispielsweise 1.000 Euro Umsatz ein. Für die Texte haben Sie vorher 300 Euro investiert, dazu noch 50 Euro für Bilder. Im Falle eines Einzelunternehmens liegt der Gewinn demnach bei 650 Euro (1000 minus 300 minus 50).

 

Theoretisch muss nun auf diesen Gewinn Einkommenssteuer gezahlt werden. Hier geht es nun erneut mit den vielen Regeln los.

  • Bis zu einem Freibetrag muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Seit 2020 ist dieser auf 9.408 Euro pro Jahr angehoben.
  • Auf diese Weise bleiben gerade Neueinsteiger ins Business erst einmal steuerfrei.
  • Mit höherem Einkommen muss auch mehr Einkommenssteuer gezahlt werden.
  • Der Höchstsatz liegt aktuell bei 48 Prozent.
  • Mit einem Einkommenssteuerrechner können relativ genaue Werte berechnet werden.

Merke: Marketer sollten sich am besten einen gewissen Prozentsatz ihrer Umsätze komplett zurücklegen. Für den Anfang sind mindestens 25 Prozent der gesamten Einnahmen empfehlenswert. Auch Vorauszahlungen können sinnvoll sein, um einen hohen Steuerberg am Ende zu vermeiden.

Wichtige Steuertipps für Marketer

Kommen wir nun zu einem hoffentlich erfreulicheren Thema. Wie lassen sich Steuern sparen, wenn Sie einen Job im Onlinemarketing haben oder selbstständiger Marketer sind?

 

Für selbstständige Unternehmer gilt: Richtig informieren ist das A und O. Dabei kann ein Steuerberater sehr wirksam sein, allerdings muss auch hier abgewägt werden, wie die eigene Situation aussieht.

 

Viele Steuerberater informieren Ihre Kunden über wichtige Grundsatzentscheidungen und neue rechtliche Regelungen. Ich erhalte diese so genannten Mandanteninformationen in Papierform per Post. Nach einem kurzem drüberlesen kommen die bei mir in den Müll. Das finde ich nicht besonders nachhaltig und spreche das Thema immer wieder mit meinem Steuerberater an. Andere Steuerberatungsunternehmen bieten Ihren Kunden diese Mandanteninfos als PDF auf ihren Webseiten. Das spart Papier, Druck- und Versandkosten.

Digitale Mandanteninformationen als PDF

Allgemeine Informationen

  1. Haben Sie sich nebenberuflich selbstständig gemacht, müssen Sie Ihre Tätigkeit anmelden und auch Ihren Arbeitgeber informieren. Waren Sie zuvor arbeitslos, so muss die Arbeitsagentur informiert werden.
  2. Ein Gewerbe kann auch rückwirkend für drei Monate angemeldet werden, sodass bereits entstandene Kosten noch angerechnet werden können.
  3. Ein zweites Konto ist zwar freiwillig, aber durchaus sehr sinnvoll. Viele Online-Konten sind kostenlos und für den Start ideal.
  4. Bleiben Sie informiert. Anfang 2019 gab es beispielsweise einen Aufschrei in der Marketing-Szene, bei dem es um eine Quellensteuer für Google, Facebook und Co. ging. Generell sollten Gesetze und mögliche Änderungen stets im Blick behalten werden, um keine möglicherweise unerwarteten Kosten zu verpassen.

Unterlagen & Rechnungen

  1. Heben Sie alle Dokumente auf, sowohl vom Finanzamt, IHK, Kassenzettel und jede Rechnung.
  2. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechnungen korrekt geschrieben sind, da sie sonst nicht rechtsgültig wären.
  3. Nicht nur Ihre eigenen Rechnungen sind wichtig, sondern auch korrekte Rechnungen anderer Personen (zum Beispiel, wenn Sie die Vorsteuer geltend machen wollen).
  4. Beim Amazon-Partnerprogramm erhalten Sie lediglich eine Werbekostenerstattung, müssen Amazon hierfür aber keine Rechnung senden. Da das theoretisch nicht rechtsgültig wäre, müssen Sie eine „Scheinrechnung“ kreieren, die jedoch nicht verschickt wird.

Steuern & Buchführung

  1. Wenn Sie noch keine Gewinne erziehen, können die Kosten für den Steuerberater sehr weh tun. Gerade in der Anfangszeit als Einzelunternehmer ist die Buchführung noch recht einfach. Gucken Sie, ob Sie sich die Buchführung selbst zutrauen.
  2. Mit höheren Einnahmen wird das Steuerthema jedoch deutlich komplexer und leider auch anfälliger für Fehler und Fehler kosten Geld.
  3. Suchen Sie sich einen Steuerberater, der versteht, was Sie als Marketingberater beruflich überhaupt tun.
  4. Die Kosten des Steuerberaters ergeben sich durch die offizielle Gebührenverordnung, über die Sie sich bereits im Vorfeld informieren können.

Fazit

Ob man seine Buchführung selbst in die Hand nimmt oder sie an einen Steuerberater abgibt, muss jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall muss es jemand machen. Und zwar richtig und von Anfang an. Bildet genügend Rücklagen, denn Brutto ist nicht gleich Netto.

Über Markus Mattscheck

Markus MattscheckBetreiber und Chefredakteur von Onlinemarketing-Praxis

 

Markus Mattscheck ist in seinen Tätigkeitsfeldern bereits seit 1995 fest mit dem Internet verdrahtet und verfügt über eine umfassende Marketing-Expertise. Sein Kommunikations- und PR-Background verbindet er mit seinem hohen Grad an technischem Know-how und entwickelt daraus ganzheitliche Onlinemarketing-Strategien. Dieses Wissen teilt er als Autor und schreibt praxisnah und verständlich über Fachthemen aus vielen Bereichen des Onlinemarketings.

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